Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.07.2001

Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2001 - III B 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12145
BFH, 27.09.2001 - III B 95/01 (https://dejure.org/2001,12145)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2001 - III B 95/01 (https://dejure.org/2001,12145)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2001 - III B 95/01 (https://dejure.org/2001,12145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - III B 95/01
    Der Antrag auf Akteneinsicht war unter diesen Umständen abzulehnen, da die Akten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet sind, dem Rechtsschutz in diesem Verfahren zu dienen (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Akteneinsicht; da die vorliegende Beschwerde unzulässig ist, sind die Akten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz in diesem Beschwerdeverfahren zu dienen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2001 III B 95/01, BFH/NV 2002, 69; vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2001 - II B 115/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12229
BFH, 04.07.2001 - II B 115/00 (https://dejure.org/2001,12229)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2001 - II B 115/00 (https://dejure.org/2001,12229)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - II B 115/00 (https://dejure.org/2001,12229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notariell beurkundeter Kaufvertrag - Grundstückserwerb - Festsetzung von Grunderwerbsteuer - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Eidesstattliche Erklärung - Summarische Prüfung - Fristgerechte Einlegung des Einspruchs - Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - ...

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; GrEStG 1983 § 16 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 69
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - II B 115/00
    Hinreichende Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg besteht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64).
  • BFH, 10.07.1996 - II B 139/95

    Wirksame Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Aufhebung einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - II B 115/00
    Die bloße Absicht, einen Erwerbsvorgang rückgängig zu machen, reicht jedoch nicht aus, um die Rechtsfolge des § 16 Abs. 1 GrEStG 1983 auszulösen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61).
  • BFH, 07.10.1987 - II R 123/85

    Grunderwerbsteuer - Nichtfestsetzung der Steuer - Ursprüngliche Rechtsstellung -

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - II B 115/00
    Bei einem noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag kann die Steuerfestsetzung unter den sonstigen Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 GrEStG 1983 nur aufgehoben werden, wenn der Erwerbsvorgang rechtlich und tatsächlich rückgängig gemacht worden ist (vgl. Urteile des BFH vom 8. November 1995 II R 87/93, BFH/NV 1996, 577, sowie vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BFHE 152, 193, BStBl II 1988, 296).
  • BFH, 08.11.1995 - II R 87/93

    Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen Rückgängigmachung des

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - II B 115/00
    Bei einem noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag kann die Steuerfestsetzung unter den sonstigen Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 GrEStG 1983 nur aufgehoben werden, wenn der Erwerbsvorgang rechtlich und tatsächlich rückgängig gemacht worden ist (vgl. Urteile des BFH vom 8. November 1995 II R 87/93, BFH/NV 1996, 577, sowie vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BFHE 152, 193, BStBl II 1988, 296).
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